1Schul- und Hausordnung der
Realschule Plochingen

Die Hausordnung gilt auf dem Schulhof, in den Schulgebäuden
und im Sportbereich der Schule.

Wir wollen eine Schule sein, in der sich alle wohl fühlen können.
Unser Umgang miteinander  ist geprägt von gegenseitigem Respekt ,
Rücksichtnahme und Vertrauen.

Damit unser Schulleben gut gelingen kann, wollen wir uns an folgende Regeln halten:

 

  1. Dieser gegenseitige Respekt und die Rücksichtnahme spiegeln sich auch in unserer Kleidung wider. Daher versteht es sich von selbst, dass wir in angemessener Kleidung und ohne rechtsradikale oder in irgendeiner Form diskriminierende Symbole zum Unterricht erscheinen. Unsere Kleidung soll so gewählt sein, dass Mitschüler nicht vom Lernen abgelenkt werden und wir die Gefühle anderer nicht verletzen. Aus diesem Grunde kleiden wir uns nicht aufreizend oder tief dekolletiert.

  2. Ordnung und Sauberkeit sind uns wichtig. Deshalb sind uns folgende  Bereiche besonders von Bedeutung, die unser Zusammenleben und unsere gemeinsame Arbeit  erleichtern: Mobiliar und Unterrichtsmaterialien behandeln wir sorgsam, damit keine Schäden entstehen. Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verlust übernehmen wir die Verantwortung für unser Tun.
    Während des Unterrichts kauen wir keinen Kaugummi. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Unterrichtsräume und das Schulgelände sauber und ordentlich sind, so dass man sich bei uns wohl fühlen kann.

  3. Wir dulden an unserer Schule keine Drogen und keine Waffen. Wir sehen das als eine strafbare Handlung an, die eine Anzeige nach sich zieht. Unsere Schule soll rauchfrei sein. Das Rauchverbot bezieht sich auf unsere Schule, den Schulhof und auf den Schulweg, um zum Beispiel die Sportstätten zu erreichen. Wir rauchen auch nicht im unmittelbaren Eingangsbereich und in  Sichtweite der Schule, da dieses Verhalten auf die Schule zurückwirkt.

  4. Pünktlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil für ein gutes Arbeitsklima. Deshalb befinden wir uns  morgens pünktlich nach dem ersten Klingeln im jeweiligen Klassenzimmer oder vor den Fachräumen
    .
  5. In den großen Pausen verlassen wir das Schulgebäude und gehen in den Schulhof.Während der Schulzeit verlassen wir das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Schulleitung. Das Sekretariat ist morgens vor Unterrichtsbeginn, in der 2. großen Pause und von 13.00 – 14.00 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet.Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet
    Beginnt  der Unterricht zur 2. Stunde oder später, dann halten wir uns nicht auf den Gängen oder in den Klassenzimmern auf. Der Aufenthaltsraum steht zum Warten und Arbeiten zur Verfügung. Während der Mittagspause halten wir uns ebenfalls im Aufenthaltsraum auf, nicht auf den Gängen oder in den Klassenzimmern.

  6. Wir schalten unsere Handys und andere elektronische Geräte mit Betreten des Schulgeländes aus und machen sie erst nach Unterrichtsende beim Verlassen des Schulgeländes wieder an.

  7. Können wir wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen, so teilen dies unsere Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mit.Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule reichen wir eine schriftliche Entschuldigung binnen drei Tage nach.
    Wenn wir aus wichtigen Gründen von der Schule beurlaubt werden müssen, bitten unsere Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich um Genehmigung. Klassenlehrer/Innen  können für zwei Tage beurlauben. Ab drei Tagen oder bei Beurlaubungen vor zusammenhängenden Ferienabschnitten beantragen die Erziehungsberechtigten dies rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung.

  8. Wir möchten nicht, dass auf unserem Schulgelände Skateboard, Fahrrad, Inlineskates oder ähnliches gefahren wird. Fußball, Basketball und andere Sportarten üben wir in den dafür vorgesehenen Bereichen hinter dem Stelzenbau aus, um andere nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden.Damit Personen und Gegenstände nicht verletzt oder beschädigt werden, spielen wir mit Softbällen, die die Klassensprecher  immer zu Beginn eines Schulhalbjahres bei der SMV erhalten können.

  9. Für den Sport- und Schwimmunterricht gelten besondere Regeln, welche von den Fachlehrern gesondert mitgeteilt werden. Für diesen  Unterricht muss geeignete Kleidung getragen werden, wobei für den Schwimmunterricht Badebekleidung und Duschmaterial vorhanden sein müssen. Aus Sicherheitsaspekten und gesundheitlichen Gründen legen wir jegliche Art von Schmuck ab. Piercings werden entfernt oder abgeklebt.

  10. Besonders für  die Nutzung der Fachräume sind besondere Regeln wichtig.Wir halten uns an die Benutzerregeln , die unsere Lehrerinnen und Lehrer immer zu Beginn eines Schuljahres mit uns besprechen.

Gemeinsame Werte und von allen akzeptierte und getragene Verhaltensregeln sind für die Zusammenarbeit von Menschen unerlässlich.
Wir alle tragen durch das Einhalten dieser Regeln dazu bei, dass alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule in einer angenehmen Atmosphäre  ungestört lernen können.

Schulordnung als PDF-Datei