Jede Realschülerin und jeder Realschüler in den Klassenstufen 8 und 9 ist zu einer gleichwertigen Leistung in einem Fach ihrer/seiner Wahl verpflichtet.
Die Note zählt wie eine Klassenarbeit in dem entsprechenden Fach.
Organisation:
Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9 werden in den ersten Schulwochen durch die Klassenlehrer allgemein über die neue Form der Leistungsermittlung informiert.
Die jeweiligen Fachlehrer informieren über die fachspezifischen Anforderungen.
Die Schüler wählen in Absprache mit den Fachkollegen das Fach und das Thema.
Bis zu einem Stichtag müssen in eine Klassenliste vom Fachlehrer das Fach und das Thema eingetragen werden.