GFS

Jede Realschülerin und jeder Realschüler in den Klassenstufen 8 und 9 ist zu einer gleichwertigen Leistung in einem Fach ihrer/seiner Wahl verpflichtet.
Die Note zählt wie eine Klassenarbeit in dem entsprechenden Fach.

 
Organisation:
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9 werden in den ersten Schulwochen durch die Klassenlehrer allgemein über die neue Form der Leistungsermittlung informiert.
  • Die jeweiligen Fachlehrer informieren über die fachspezifischen Anforderungen.
  • Die Schüler wählen in Absprache mit den Fachkollegen das Fach und das Thema.
  • Bis zu einem Stichtag müssen in eine Klassenliste vom Fachlehrer das Fach und das Thema eingetragen werden.